Informationen - Ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflege: Gut gepflegt zu Hause leben
Was sind Pflegegrade:
Diese beschreiben 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen 2017 den jeweils höheren Pflegegrad automatisch zugesprochen.
Verschiedene Leistungsarten der Pflegeversicherung:
Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (z. B. Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (z. B. Versorgung durch einen Angehörigen). Die Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Sachleistung und Pflegegeld. Wir informieren Sie gerne in einem für Sie kostenlosen Beratungsgespräch.
Antrag zum Pflegegrad
Seit 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit – doch welcher Pflegegrad kommt für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage?
Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist.
Dabei ist es einerlei, ob Antragsteller privat oder gesetzlich versichert sind. Beide Krankenversicherungen arbeiten mit Gutachtern (des MDK oder von MEDICPROOF) zusammen, die Antragsteller im Rahmen des „Neuen Begutachtungsverfahren NBA“ untersuchen.
In 6 Schritten zum Pflegegrad – So geht’s
So einfach geht’s
1. Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Auch wenn Sie bei Ihren Eltern, Großeltern oder Bekannten eine angehende Demenz beobachten, kann für sie ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse bestehen.
2. Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief an die Pflegekasse und beantragen Sie für ihn Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen. Sie werden nach dem Anruf ein Formular per Post erhalten.
3. Sofern Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, erhalten Sie nach dem Anruf ein Formular per Post, das Sie ausfüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschreiben lassen.
4. Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. Zur Vorbereitung empfiehlt sich der Pflegegradrechner von pflege.de, um schon vorab den voraussichtlichen Pflegegrad zu errechnen. Mit dem zugesandten PDF Dokument und Ihrer Einschätzung bzgl. des Pflegebedarfs können Sie sich auf die einzelnen Untersuchungsbereiche des Gutachtens gut vorbereiten.
5. Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.
6. Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
Budget- und Leistungsübersicht
Beratungsgespräch nach § 37 / 3 SGB XI
Das Beratungsgespräch ist eine Pflichtleistung der Pflegekassen, wenn Pflegegeld beantragt oder bezogen wird. Ziel ist es:
-
Pflegebedürftige und Angehörige informieren über Leistungen der Pflegeversicherung.
-
Pflegemöglichkeiten aufzeigen, z. B. häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.
-
Tipps zur Pflegeorganisation und Entlastung der pflegenden Angehörigen geben.
- Das Gespräch ist für Versicherte kostenfrei
Wer führt das Gespräch?
Das Beratungsgespräch wird von qualifizierten Pflegemitarbeitern oder zugelassenen Beratungsdiensten durchgeführt.
Wann findet das Beratungsgespräch statt?
-
Bei erstmaligem Bezug von Pflegegeld
-
Regelmäßig mindestens 2x pro Jahr bei Pflegegrad 1, 2, 3, sowie 4x im Jahr bei Pflegegrad 4 und 5
-
Bei Änderungen im Pflegebedarf oder der Pflegesituation
Vorteile des Beratungsgesprächs
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Individuelle Empfehlungen für die Pflege zu Hause
-
Unterstützung bei organisatorischen Fragen
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Entlastung der pflegenden Angehörigen
-
Sicherstellung, dass Pflegeleistungen korrekt genutzt werden
💡 Fazit: Das Beratungsgespräch nach § 37 SGB XI ist der Schlüssel für eine strukturierte und effektive Pflege zu Hause. Es informiert, berät und unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre Familien, damit Pflege sicher und wohnortnah möglich ist.
Entlastungsbetrag - 131 €
Was bringt der Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag sollen
- pflegende Angehörigen entlastet und/oder beraten werden
- Pflegebedürftige gefördert werden, so dass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld ihren Alltag selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können.
Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag
Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Zum häuslichen Umfeld zählen:
- Die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen
- Die Wohnung der Pflegeperson
- Altenwohnung, Betreutes Wohnen
Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden
- Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *
- Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
- Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
abgerechnet werden.
* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.
** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.
Verhinderungspflege - 3.539 €
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurses usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:
- Es muss ein Pflegegrad 2 vorhanden sein
- Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.
Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
- Wird die Verhinderungspflege durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den Betrag des Pflegegeldes beschränkt.
- Für gewerbliche Dienstleister (Pflegedienste) zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 Euro für ein Jahr.
Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
- Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.
- Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Verhinderungspflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
- Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden.
Sie haben Fragen oder möchten Kontakt zu unserer ambulanten Krankenpflege aufnehmen?
Wir beraten Sie gerne!